AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe für den Kauf von E-Tickets und Kursangeboten im Seedammbad Bad Homburg

 

1. Allgemeine Regelungen

 

§ 1 Vorbemerkung

Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe sind Betreiber des Seedammbades. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf von E-Tickets, Gutscheinen sowie für alle Schwimmkurse die das Seedammbad auf Rechnung der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe anbietet.

Mit dem Kauf / der Anmeldung gem. § 2 und 3 werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem Teilnehmer*innen / Käufer*innen verbindlich anerkannt.

 

§ 2 Kauf von E-Tickets

Der Kauf von E-Tickets erfolgt online über das Buchungsportal des Seedammbades (https://www.stadtwerke-bad- homburg.de/seedammbad/)

Der Kauf ist rechtsverbindlich.

Mit dem Kauf kommt ein Vertrag mit den Stadtwerken Bad Homburg v. d. Höhe, Justus-von-Liebig-Straße 3, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, vertreten durch deren Direktion, zustande. Der auf der Webseite https://www.stadtwerke-bad-homburg.de/seedammbad/ bekannt gegebene Preis ist bei der Buchung sofort zu entrichten. Es sind die online zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten nutzbar.

Der/die Käufer*in erhält nach der Buchung per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit dem gebuchten Termin und zugehörigem E-Ticket.

 

§ 3 Anmeldung Kurse

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt online über das Buchungsportal des Seedammbades (https://www.stadtwerke-bad-homburg.de/seedammbad/)

Die Anmeldung ist rechtsverbindlich.

Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag mit den Stadtwerken Bad Homburg v. d. Höhe, Justus-von-Liebig-Straße 3, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, vertreten durch deren Direktion, zustande.

Der in der jeweiligen Kursbeschreibung bekannt gegebene Preis ist bei der Buchung sofort zu entrichten. Zusätzlich zum Preis des Kurses fällt der Eintritt ins Seedammbad an.

Es sind die online zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten nutzbar.

Der/die Teilnehmer*in erhält bei der Anmeldung per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit dem/n Kurstermin/en.

Jeder Kurs besteht aus den im Kursprogramm genannten Einheiten und kann nur wie ausgeschrieben gebucht werden.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

§ 4 Vertragslaufzeit

Die Gültigkeit der E-Tickets und Gutscheine beträgt ab Kaufdatum 3 Jahre ( gesetzliche Verjährungsfrist )

Der Vertrag über die Erbringung der gebuchten Kursleistung tritt mit dem Vertragsabschluss durch die schriftliche Buchungsbestätigung in Kraft und endet mit der Durchführung der letzten Kursstunde.

Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

§ 5 Ausschluss des Widerrufrechts

Neben den in § 12 gewährten Rücktrittsrechten besteht für den Kauf von E-Tickets und für die Buchung von Kursen kein Widerrufsrecht.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

§ 6 Rücknahme/Stornierung

Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe/Seedammbad Eintrittskarten zurücknehmen oder umtauschen. Ausnahme hiervon ist der Fall, das aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist. Auch die Risiken der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs aufgrund Erkrankung des Kunden oder des bei ihm eingetretenen Verlustes oder der Zerstörung der gekauften Eintrittskarten, liegen beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe/Seedammbad zu.

 

§ 7 Haus- und Badeordnung

Der/die Käufer*innen der E-Tickets und die Teilnehmer*innen der Kurse erkennen die Haus- und Badeordnung des Seedammbades Bad Homburg als verbindlich an.

Den Anweisungen des/der Kursleiter*in ist Folge zu leisten.

 

§ 8 Teilnahmebedingungen Kurse

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Kinderschwimmkursen. Um sicherzustellen, dass alle Kinder sicher und gesund am Kurs teilnehmen können, bitten wir Sie, uns über eventuelle Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen Ihres Kindes zu informieren. Bitte teilen Sie uns alle relevanten Informationen mit, damit wir die bestmögliche Betreuung gewährleisten können. 

Es ist wichtig zu wissen, dass beim Kinderschwimmkurs gelegentlich Körperkontakt erforderlich sein kann, um die Kinder sicher zu unterstützen. Unsere Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer sind professionell geschult und achten stets darauf, den Kindern mit Respekt und Sensibilität zu begegnen.

Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe können die Teilnahme von persönlichen und /oder sachlichen Voraussetzungen, die im Kursprogramm genannt werden, abhängig machen.

 

§ 9 Gültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.

2. Spezielle Regelungen gelten für Kurse.

 

§ 10 Leistungsumfang von Kursen

Alle Kurse finden im Seedammbad Bad Homburg statt. Das Kursdatum, die Kurszeiten und der Leistungsumfang des Kurses sind dem jeweiligen aktuellen Kursprogramm zu entnehmen.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe behalten sich Änderungen vor, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. In solchen Fällen werden die Teilnehmer*innen per E-Mail unverzüglich benachrichtigt.

Nicht geschuldet wird ein bestimmter Erfolg des gebuchten Kurses, insbesondere das Erreichen eines Kurszieles oder die Erbringung der Kursleistung durch eine*n bestimmte*n Kursleiter*in.

 

§ 11 Mindestteilnehmerzahl / Überbuchung von Kursen

Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist das Erreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl zu Beginn des Kurses. Diese ist im Kursprogramm genannt.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behalten sich die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe vor, den Kurs abzusagen oder mit anderen Kursen zusammen zu

legen. In diesem Fall werden die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe die Teilnehmer*innen unverzüglich unterrichten und erstatten ggfls. die bereits entrichtete Kursgebühr.

Im Falle einer Überbuchung erfolgt die Teilnahme nach dem Eingang der Kursanmeldungen (siehe § 3)

Der aktuelle Stand der angemeldeten Kursteilnehmer*innen kann dem Buchungsportal entnommen werden.

 

§ 12 Kursausfall / Rückzahlung

Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe können einen Kurs wegen mangelnder Beteiligung (siehe § 10) oder aus anderen schwerwiegenden Gründen absagen (z. B. Ausfall der Kursleitung etc.).

In diesem Fall werden die bereits gezahlten Kursgebühren erstattet.

Bei Absage eines bereits begonnenen Kurses durch die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe werden die gezahlten Kursgebühren anteilig erstattet.

Müssen die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe einzelne Kurseinheiten innerhalb eines Kurses, der fortgeführt wird, absagen, werden Ersatztermine angeboten, um die Kurseinheiten nachzuholen.

 

§ 13 Rücktritt / Versäumnis

Einen Rücktritt von der Kursteilnahme nach bereits erfolgter Anmeldung hat der/die Kursteilnehmer*in schriftlich innerhalb 1 Woche per E-Mail zu erklären.

Ein Fernbleiben von der gebuchten Kursleistung gilt nicht als Rücktritt.

Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Kursleistung – ohne vorherige wirksame Rücktritts- oder Kündigungserklärung – bleibt die volle Kursgebühr fällig. Dem/der Kursteilnehmer*in

steht es frei, eine*n voll zahlende*n Ersatzteilnehmer*in zu benennen, soweit diese*r die Kursvoraussetzungen erfüllt und die Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt.

Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe sind nicht verpflichtet, einzelne ausgefallene Kursstunden des/der Kursteilnehmer*in (z.B. wegen Krankheit, persönlicher Gründe etc.) nachzuholen.

Kursteilnehmer*innen, die einen begonnenen Kurs nicht zu Ende führen können (z.B. wegen Krankheit etc.), haben dies schriftlich anzuzeigen. Es liegt im Ermessen der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe, inwieweit in diesem Fall die anteiligen Kursgebühren erstattet werden.

Voraussetzung für eine wie auch immer geartete Anrechnung ist der Nachweis durch ein entsprechendes Schriftstück (z.B. Attest) und eine schriftliche Absage, die in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Kursabbruch steht.

Ein Rücktritt aus anderen Gründen während des bereits laufenden Kurses bleibt dem/der Kursteilnehmer*in Vorbehalten, jedoch ohne Anspruch auf eine Rückerstattung der Kursgebühren.

 

§ 14 Umsetzung von Kursteilnehmer*innen

Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe können in berechtigten Fällen eine*n einzelne*n Kursteilnehmer*in einen anderen Kurs oder eine andere Kursstunde umsetzen. Der/die Kursleiter*in oder ein*e zuständige Mitarbeiter*in des Seedammbades wird in diesem Fall mit dem/der Kursteilnehmer*in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten Kontakt aufnehmen.

 

§ 15 Teilnahmebescheinigungen für Kurse

Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer*innen der Kurse eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächlich besuchten Kursstunden. Teilnehmer*innen wenden sich hierfür per E-Mail an das Seedammbad (seedammbad@bad-homburg.de).

Das Seedammbad bietet keine Kurse an, die als individuelle Maßnahme der primären Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V zertifiziert sind.

 

§ 16 Gerichtstandort

Bad Homburg v. d. Höhe

 

 

 

Bad Homburg, den 23.03.2022

Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe